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Weisungsrecht__Hund im Büro

(jlp). Ob ein Arbeitnehmer berechtigt ist, seinen Hund mit auf die Arbeitsstelle in das dortige Büro zu nehmen, hängt alleine von der Entscheidung des Arbeitgebers ab. Dieses Weisungsrecht ist nicht unverhältnismäßig und daher vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Erst recht gilt dies natürlich dann, wenn der Hund von anderen Mitarbeitern als Bedrohung empfunden wird und so den Betriebsablauf stört.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 9 Sa 1207/13