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Verbraucherrecht__Belästigung durch Werbeschreiben
(jlp). Die wiederholte Übersendung teiladressierter Werbeschreiben (Schreiben ohne Empfängername im Adressfeld) an Verbraucher, die dem Unternehmen mitgeteilt haben, dass sie von diesem keine Werbung erhalten möchten, sind auch dann unzulässig, wenn der Empfänger keinen entsprechenden Hinweis am Briefkasten angebracht hat.
Oberlandesgericht München, Az.: 29 U 2881/13