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Wettbewerbsrecht__Werbung mit Testergebnissen

(jlp). Unter dem Aspekt der Irreführung über den Rang eines Qualitätsurteils im Rahmen eines Warentests ist die Werbung für ein Produkt mit dem Testergebnis „GUT (1,9)“ der Stiftung Warentest nicht irreführend, wenn die mit gleicher Note bewerteten Konkurrenzprodukte zwar bessere Punktwerte (1,7 bzw. 1,8) erzielt haben, im Test aber für kein anderes Produkt eine bessere Note (hier: SEHR GUT“) vergeben worden ist. In einem solchen Fall ist die Mitteilung über das Rangverhältnis der Bewertung keine für die Kaufentscheidung des Verbrauchers wesentliche Information.

Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 3 U 52/13