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Lockdown: Was gilt für den Zoofachhandel und Heimtierpfleger?

Angesichts der Pandemie-Entwicklung haben Bund und Länder erneut strenge Corona-Maßnahmen in Deutschland eingeführt. Dazu gehört die Schließung zahlreicher Einzelhandelsbetriebe ab Mittwoch, 16. Dezember 2020. Der Verkauf von Tierbedarf ist von den Einschränkungen explizit ausgenommen. Allerdings können die Bundesländer bei Bedarf strengere Regeln einführen...

Angesichts der Pandemie-Entwicklung haben Bund und Länder erneut strenge Corona-Maßnahmen in Deutschland eingeführt. Dazu gehört die Schließung zahlreicher Einzelhandelsbetriebe ab Mittwoch, 16. Dezember 2020. Der Verkauf von Tierbedarf ist von den Einschränkungen explizit ausgenommen. Allerdings können die Bundesländer bei Bedarf strengere Regeln einführen.

Der ZZF behält die Entwicklung im Blick.Nach den bisher vorliegenden Informationen wurde auch keine Schließung von Heimtierpflegesalons angeordnet, allerdings fehlt eine eindeutige Formulierung. Einzelne Bundesländer oder Kommunen könnten zusätzliche Regeln einführen, da auch die Friseurbetriebe wegen des engen Kontakts zwischen Menschen schließen müssen. Der ZZF hat deshalb an alle Bundesländer geschrieben, um daran zu erinnern, dass die Pflege von Hunden tierschutzrelevant ist und im Salon aufgrund der strengen Hygienemaßnahmen keine Kontakte zwischen Personen stattfinden:

  • Heimtierpfleger kommen nicht in Kontakt mit Hundehaltern.
  • An der Fellpflege im Hundesalon ist der Tierhalter nicht beteiligt.
  • Jedes Tier wird vor der Salontüre mit Mundschutz übergeben und wieder abgeholt.
  • Hundeleinen etc. werden desinfiziert.
  • Heimtierpfleger tragen Mundschutz und Handschuhe und waschen direkt nach der Übergabe den gesamten Körper des Hundes.
  • Tenside sind dazu geeignet, das Virus unschädlich zu machen.
  • Die Bezahlung ist ohne Kundenkontakt möglich.In den meisten Salons arbeitet in der Regel nur ein Heimtierpfleger, so dass die Betriebe keine Infektionsherde darstellen.

Der ZZF bittet darum, die Stellungnahme vertraulich zu behandeln und nicht vorsorglich an die Landesministerien zu schicken.

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