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Qualzucht: Tierschutzgesetz nicht ausreichend

Der ZZF vermisst rechtsverbindliche Verbotsvorschriften zu Qualzuchten im deutschen Tierschutzgesetz. Das 1986 ins Tierschutzgesetz eingefügte Verbot von Qualzuchten stieß bei Tierschutzverbänden und dem Zoofachhandel auf eine positive Resonanz, hat sich aufgrund diverser Nebenbestimmungen aber als weitgehend wirkungslos erwiesen.
Der ZZF vermisst rechtsverbindliche Verbotsvorschriften zu Qualzuchten im deutschen Tierschutzgesetz: Formen einer Tierart, die aufgrund züchterischer oder chirurgischer Maßnahmen so verändert sind, dass sie zu artüblichem Verhalten nicht mehr in der Lage sind, sind für die Heimtierhaltung ungeeignet und damit vom Handel auszuschließen. Das zuständige Bundesministerium veröffentlichte im Juni 1999 ein nicht rechtsverbindliches Gutachten, in dem Qualzuchtmerkmale einzelner Rassen und Arten beschrieben sind. Die hier genannten Qualzuchtformen hat der ZZF ohne jede Einschränkung auf seine Negativliste über ungeeignete Heimtiere gesetzt. Über dieses Gutachten hinausgehend empfiehlt der ZZF auch, auf künstlich gefärbte Zierfische zu verzichten.