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Tierärztliche Leistungen__Gebühren steigen erstmals seit 9 Jahren

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Verordnung des Bundes, die für Transparenz sorgen, Tierhalter vor Übervorteilung schützen und gleichzeitig eine angemessene Vergütung der Tierärzte sicherstellen soll. Foto: C. Pfister

Der Bundesrat hat am 7. Juli einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgeschlagenen Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) zugestimmt. 

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden durch eine Verordnung des Bundes erstmals nach neun Jahren pauschal um 12 Prozent angehoben. Außerdem wird es eine Anpassung der Gebührensätze für die Beratung von Nutztierhaltern, die sogenannte Bestandsbetreuung, um 30 Prozent geben.

Auch wenn die Bundestierärztekammer (BTK) es begrüßt, dass der Gesetzgeber endlich seiner Verpflichtung nachgekommen ist, für eine angemessene Bezahlung der Tierärzte zu sorgen, sitzt die Enttäuschung über die Höhe bei der Tierärzteschaft tief. „Vor dem Hintergrund der Inflationsanpassung und der steigenden Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung, Energie und Dokumentationen haben wir bereits 2012 eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um mindestens 20 Prozent gefordert. Die zugestandenen 12 Prozent entsprechen nicht einmal dem Inflationsausgleich. Im Vergleichszeitraum sind dagegen die Gehälter für den öffentlichen Dienst um über 24 Prozent, also um das Doppelte, angestiegen“, moniert Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. „Wir fordern eine laufende Anpassung der Gebührensätze an die Teuerungsrate, denn nur so können praktizierende Tierärzte eine Praxis betreiben, die den Qualitätsansprüchen der Tierhalter genügt und einen hohen medizinischen Standard gewährleistet.“

Das Ministerium erkennt die Forderung nach einer 20-prozentigen GOT-Anhebung zwar als berechtigt an, hält aber diese Erhöhung als unzumutbar für Tierhalter. Eine zu hohe Anpassung der GOT würde angeblich die Hemmschwelle erhöhen, für Tiere Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Tierschutz ist als Staatsziel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Es gibt keinen Grund, Tierschutzprobleme ordnungspolitisch auf dem Rücken von uns Tierärzten auszutragen“, kritisiert der BTK-Präsident.