Artikelarchiv

EU-Absichtserklärung für „One Health“-Ansatz – EU-Kommissar spricht im Deutschen Parlament

Die Gesundheit von Mensch, Tier und Ökosystem ganzheitlich zu gewährleisten, ist derzeit ein wichtiges Ziel der EU. Dies betonte im Juni der EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, im Rahmen einer schriftlichen Anfrage an die Europäische Kommission ("COVID-19 und zoonotische Infektionskrankheiten: Wechselwirkungen zwischen Wildtieren, Menschen und Ökosystemen - E-002196/2020 (ASW)" vom 29.6.2020).

Die Gesundheit von Mensch, Tier und Ökosystem ganzheitlich zu gewährleisten, ist derzeit ein wichtiges Ziel der EU. Dies betonte im Juni der EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, im Rahmen einer schriftlichen Anfrage an die Europäische Kommission ("COVID-19 und zoonotische Infektionskrankheiten: Wechselwirkungen zwischen Wildtieren, Menschen und Ökosystemen - E-002196/2020 (ASW)" vom 29.6.2020).

Die EU-Kommission wird weiterhin den "One Health"-Ansatz verfolgen, was nicht nur als Reaktion auf COVID-19, sondern auch auf die Umsetzung eines großen Pakets von EU-Vorschriften, die insbesondere die Verbreitung von Tierkrankheiten und Zoonosen verhindern sollen, zurückzuführen ist.

Keine Positivliste geplant

Virginijus Sinkevičius betont in einer weiteren Anfrage im Juli, dass die EU nicht beabsichtige, einen Positivlisten-Ansatz zu beschließen. Siehe P-002424/2020(ASW)

Der EU-Kommissar erinnert daran, dass "in der EU Gesundheitsvorschriften für Mensch und Tier auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und internationaler Standards gelten, um die Einschleppung und Verbreitung von Tierkrankheiten und Zoonosen durch die Verbringung lebender Tiere, einschließlich Wildtiere und ihrer Erzeugnisse zu verhindern." Obwohl die Haltung von Heimtieren von den Mitgliedstaaten geregelt wird, unterliegt ihre grenzüberschreitende Verbringung den EU-Vorschriften.

Erhaltung der biologischen Vielfalt

Der ehemalige litauische Wirtschaftsminister Sinkevičius führt aus, dass EU-Vorschriften über den internationalen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen sich auf die Risiken konzentrieren, die dieser Handel für die Erhaltung gefährdeter Arten mit sich bringt. Jede zusätzliche Beschränkung des internationalen Handels mit wildlebenden Tieren und Pflanzen sollte auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, um unter anderem unbeabsichtigte negative Folgen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu vermeiden und um angemessene wirtschaftliche Anreize für die lokalen Einwohner in den Herkunftsländern zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume der Arten zu gewährleisten.

Der Übergang zu einer Positivliste von Tierarten, zugelassen für den internationalen Handel, und unabhängig davon, ob sie auf Heimtiere oder anderweitig Verwendung findet, wäre eine Systemänderung sowohl im EU- als auch im internationalen Recht (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES)). Während einige Mitgliedstaaten bereits solche Listen eingeführt haben, plane die Kommission derzeit nicht, einen solchen Vorschlag zu unterbreiten.

Anhörung mit Sinkevičius zum "Europäischen Green Deal" am 28. Oktober 2020

In Deutschland ist der Europäische Green Deal Thema eines öffentlichen Gesprächs des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung unter Leitung von Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) und des EU-Kommissars Virginijus Sinkevičius. Der "Green Deal" bezeichnet den europäischen Aktionsplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft sowie ein Maßnahmenpaket zur Lösung klima- und umweltpolitischer Herausforderungen.

Die Sitzung mit dem EU-Kommissar beginnt am Mittwoch, 28. Oktober 2020 um 18 Uhr. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie ist für Besucher die Teilnahme an der Sitzung gegenwärtig nicht möglich. Interessierte Zuhörer können die Anhörung zeitversetzt am 28. Oktober 2020 ab 20:30 Uhr im Parlamentsfernsehen Kanal 1 oder unter www.bundestag.de/mediathek verfolgen.