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Tollwut-Impfpflicht__Auch für privat importierte Welpen

09.01.2015 - Wer privat einen Welpen aus dem Ausland nach Deutschland einführen will, muss jetzt ebenfalls eine Tollwutimpfung nachweisen. Dadurch erhöht sich das Abgabealter.

Was bisher schon für gewerbliche Welpentransporte galt, gilt seit Ende Dezember nun auch für private Einfuhren von jungen Hunden, Katzen und Frettchen: Sie dürfen nur noch mit einem dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut nach Deutschland gebracht werden. Bisher mussten Privatpersonen, die Welpen transportierten, lediglich plausibel darlegen können, dass ein Welpe keinen Kontakt zu potenziell Tollwut-infizierten Tieren hatte. "Mit den neuen Regelungen geben wir den Kontrollbehörden ein weiteres Werkzeug im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel an die Hand", so Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.