Entwurf zum Tierschutzgesetz__„Fehleinschätzungen Tür und Tor geöffnet“

Foto: Achim Melde/Bundestag.de

Im Februar hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den lang erwarteten Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. „Der Entwurf berücksichtigt eine Reihe von ZZF-Forderungen zur Verbesserung des Tierschutzes, enthält jedoch einige Formulierungen und Regelungen, die unbedingt überarbeitet werden sollten“, kommentierte ZZF-Geschäftsführer Gordon Bonnet. Der Verband hat nun beim BMEL seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eingereicht.

In der Stellungnahme macht der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe deutlich, dass das vorgesehene Führen von Bestandsbüchern das Tierwohl negativ beeinträchtigen würde, da insbesondere viele Fische, Kleinsäuger, Reptilien und Amphibien nicht zählbar sind, ohne die Tiere empfindlich zu stören. Hinzu komme, dass ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstünde, der aus Sicht der ZZF-Mitglieder vom zeitlichen und administrativen Aufwand her nicht praktikabel wäre.

Auch die Vorschrift zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, die sich überwiegend in Gehegen oder in einer Wohnung aufhalten und nicht der Artenschutzkennzeichnung unterliegen, erachtet der Verband als unverhältnismäßig.

Die im Entwurf aufgeführte Symptomliste ist aus Sicht des ZZF nicht geeignet, eine bessere Beurteilung von Qualzuchtmerkmalen zu ermöglichen: „Diese Form der undifferenzierten Aufzählung von nicht näher bestimmten Symptomen lehnt der ZZF entschieden ab.“ Und weiter: „Die bestehende Rechtsunsicherheit bei der Bewertung des Vorliegens eines Qualzuchtmerkmals durch die Behörde würde sogar noch negativ verstärkt und Fehleinschätzungen würden Tür und Tor geöffnet.“

Der ZZF begrüßt, dass der BMEL-Entwurf eine Möglichkeit vorsieht, den anonymen gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Tieren auf Online-Plattformen zu regulieren.

Hier geht es zur Stellungnahme des ZZF.