Mindeststandards__EU-Parlament beschließt umfassende Hunde- und Katzenverordnung

Das EU-Parlament hat am Donnerstag, 19. Juni, mehrheitlich – mit 457 Ja-, 17 Nein-Stimmen und 86 Enthaltungen – die Festlegung von EU-Mindeststandards für Zucht, Unterbringung und Umgang mit Katzen und Hunden beschlossen.
Die Abgeordneten wollen, dass alle Hunde und Katzen, die in der EU gehalten werden, individuell durch einen Mikrochip identifizierbar sind. Sie fordern auch, dass Hunde und Katzen in nationalen Datenbanken registriert werden. Mikrochip-Identifikationsnummern sowie Informationen über die entsprechende nationale Datenbank sollten in einer einzigen Indexdatenbank gespeichert werden, die von der Kommission betrieben wird.
Der EU-Ausschuss für Landwirtschaft hatte ursprünglich gefordert, dass die Pflicht zur Registrierung nur für gehandelte Hunde und Katzen gelten solle. Dem ist das EU-Parlament indes nicht gefolgt, so dass die Regelung nun auch für alle Privatpersonen gelten soll. Für sie gilt aber eine Übergangsfrist von fünf Jahren für Hunde und zehn Jahren für Katzen.
Die Haltung oder der Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen soll verboten werden. Um zu verhindern, dass Hunde und Katzen als nichtkommerzielle Heimtiere in die EU kommen und anschließend verkauft werden, wollen die Abgeordneten die Vorschriften nicht nur auf Einfuhren zu kommerziellen Zwecken, sondern auch auf Verbringungen der Tiere zu anderen als Handelszwecken ausweiten. Hunde und Katzen, die zum Verkauf aus Drittländern eingeführt werden, müssten vor ihrer Einreise in die EU mit einem Mikrochip versehen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Tierhalter, die in die EU einreisen, wären verpflichtet, ihr Tier mindestens fünf Arbeitstage vor der Ankunft in einer Online-Datenbank vorzuregistrieren. Die Zucht zwischen Eltern und Nachkommen, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern muss verboten werden, betonen die Abgeordneten.
Die Abgeordneten fordern auch ein Verbot der Zucht von Hunden oder Katzen, die übermäßige körperliche Merkmale aufweisen sowie ein Verbot der Verwendung dieser Tiere – und verstümmelten Hunde und Katzen – in Shows, Ausstellungen oder Wettbewerben. Die Anbindehaltung, außer bei medizinischer Behandlung, sowie die Verwendung von Stachel- und Würgehalsbändern ohne Sicherheitsaufsatz sollen verboten werden. In den Entwurf wurde zudem eine Überprüfungsklausel für eine Positivliste aufgenommen. Die Abgeordneten werden nun Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes aufnehmen.