Gewerberecht__Steuerberater ist weisungsgebunden

(jlp). Der Steuerberater darf einen im Auftrag des Mandanten eingelegten Einspruch gegen einen Steuerbescheid nicht eigenmächtig zurücknehmen. Bei einer solchen Sachlage ist der Steuerberater verpflichtet, zuvor Rücksprache mit seinem Auftraggeber zu nehmen. Insoweit hat der Steuerberater die Weisungen seines Mandanten zu befolgen. Der Auftraggeber trägt das Misserfolgs- und Kostenrisiko des Auftrags. Deswegen hat er und nicht der Steuerberater die grundlegenden Entscheidungen darüber zu treffen, in welcher Weise seine Interessen wahrgenommen werden sollen. Der Berater darf, auch wenn er über ein höheres Maß an Sachkunde und Erfahrung in schwierigen Rechts- und Sachlagen verfügt, nicht seine Entscheidung an die Stelle derjenigen seines Mandanten setzen.

Bundesgerichtshof, Az.: IX ZR 199/13