Klage abgewiesen__Keine Borreliose-Übertragung von Hund zu Mensch

(jlp). Eine Tierärztin machte eine Berufserkrankung geltend und forderte die Zahlung eines Verletztengeldes von ihrer Krankenkasse ein. Sie behauptete, an Borreliose durch den Übertragungsweg Hund-Mensch erkrankt zu sein, weil sie im Rahmen ihrer tierärztlichen Tätigkeit viele Hunde behandelt habe, die an Borreliose erkrankt waren. Nur so lasse sich die Infektion bei ihr erklären. Die Klage der Tierärztin hatte keinen Erfolg. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen scheidet ein Übertragungsweg über infizierte Hunde aus.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Az.: L 2 U 131/11