Tierschutz__Haltungsverbot bei Tierquälerei

(jlp). Ein Tierhalter, der seine Tiere (hier: Schafe, Ziegen, Hunde) wiederholt grob fahrlässig vernachlässigt und gegen die Pflicht verstößt, die Tiere angemessen zu ernähren und verhaltensgerecht unterzubringen, handelt gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Ihm können die Tiere sofort fortgenommen und entzogen werden. Erst recht gilt dies dann, wenn Tiere bereits durch nicht ausreichende Fütterung verendet sind, und wenn der Amtstierarzt bei früheren Vor-Ort-Kontrollen wiederholt eine unzureichende Fütterung der Tiere festgestellt hat. Ein hierzu angeordnetes Haltungs- und Betreuungsverbot ist rechtmäßig und nicht unverhältnismäßig.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: OVG 5 S 26.14, OVG 5 M 25.14