Tierschutz für Hunde__Wird Gassigehen bald zur Pflicht?

Mit der Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung will das Ministerium Qualzuchten eindämmen und die Haltung tiergerechter gestalten. Foto: Hossein Ghaem/Unsplash

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner (CDU) hat eine Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung vorgelegt. Davon betroffen sind sowohl Züchter als auch Halter. Kettenhunde wären dann verboten, Qualzuchten dürften nicht mehr ausgestellt werden und Halter müssten zweimal täglich Gassi gehen.

2019 lebten laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über neun Millionen Hunde in Deutschland. Die Corona-Pandemie habe die Liebe der Deutschen zum Hund weiter angefacht. Daher will Ministerin Julia Klöckner die Halter beim tiergerechten Umgang mit den Vierbeinern unterstützen. Dabei setzt sie auf Zwang.

Die geplanten Änderungen betreffen verschiedene Aspekte der Hundezucht und -haltung. So will das BMEL beispielsweise zukünftig verbieten, dass Hunde ausgestellt werden, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. So soll der Zuchtanreiz entfallen und ein Zuwachs der Nachfrage nach solchen Tieren unterbunden werden. Zudem ist laut Ministerium das Ausstellungsverbot für Behörden leichter zu überwachen, da die Tiere real sichtbar sind. Eine schwierige Prognose im Hinblick auf die Merkmalsausprägung bei Nachkommen entfalle.

Mit der geplanten Änderung werde verboten, dass Hunde ausgestellt werden, die erblich bedingt Schmerzen erleiden und Schäden unterliegen, oder Ausstellungen mit solchen Tieren organisiert werden, heißt es in einer BMEL-Pressemitteilung. Dazu gehöre, dass erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten, jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei betroffenen Tieren selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

„Tiere sind keine Maskottchen"

„Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen“, sagt Klöckner. Wenn Züchtungen jedes artgerechte Verhalten verhinderten, sei das Tierquälerei. „Deshalb ist die Qualzucht bei uns bereits verboten – und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich Schluss machen.“ Das Verbot der Ausstellung solcher Hunde sei ein effektiver Hebel, um Anreize für derartige Züchtungen zu nehmen und die Tiere bestmöglich zu schützen.

Neben der Eindämmung der Qualzuchten plant Ministerin Klöckner, die Anforderungen an die Hundezucht im Allgemeinen zu verschärfen. Sollte die Änderung wie nun vorgelegt in Kraft gesetzt werden, darf in der gewerbsmäßigen Hundezucht eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Außerdem müssen gewerbliche wie private Züchter dann täglich mindestens vier Stunden lang mit den Welpen umgehen.

Keine Kette und zweimal täglich Auslauf

Auch für die Halter beinhaltet die geplante Verordnung neue Anforderungen. Die Anbindehaltung sogenannter Kettenhunde soll grundsätzlich verboten werden. Tritt die Neuerung in Kraft, ist sie nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Bereits bestehenden Regelungen zum für Hunde erforderlichen Auslauf sollen konkretisiert werden. Einem Hund soll demnach mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien gewährt werden, auch außerhalb eines Zwingers. So möchte Klöckner sicherstellen, dass den Tieren ein ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen geboten wird.

„Haustiere sind keine Kuscheltiere. Ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden“, so die Ministerin. Es gelte, eine artgerechte Haltung von Hunden sicherzustellen, etwa indem sie genug Bewegung bekommen und nicht zu lang alleingelassen werden. „Die Anforderungen an ihre Haltung passen wir nun an Empfehlungen von Experten an.“ Die Vorlage wird laut BMEL derzeit mit Ländern und Verbänden abgestimmt.