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Apfelschnecken dürfen nicht mehr in Umlauf gebracht werden

Eine erneute Anfrage des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) beim Pflanzenschutzreferat des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat ergeben, dass bereits nach derzeitiger Rechtslage die Verbreitung von Apfelschnecken der Gattung Pomacea verboten ist.

Wiesbaden - Eine erneute Anfrage des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) beim Pflanzenschutzreferat des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat ergeben, dass bereits nach derzeitiger Rechtslage die Verbreitung von Apfelschnecken der Gattung Pomacea verboten ist. Die Tiere dürfen weder verkauft noch verschenkt werden. Ein bereits vorliegender Verordnungsentwurf soll um entsprechende Bestimmungen ergänzt und in Kürze dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Diese Verordnung wird dann der im Tierschutzgesetz geforderte "vernünftige Grund" für das Töten aller in Privathand sowie im Handel noch befindlichen Exemplare der fraglichen Arten sein. Sobald diese Verordnung in Kraft getreten sein wird, dürfen und müssen die Schnecken getötet werden. Aufgrund tierschutzethischer Erwägungen empfiehlt der ZZF, die Vermehrung der fraglichen Arten ab sofort einzuschränken oder möglichst ganz zu unterbinden. Wegen der besonderen Fortpflanzungsbiologie von Schnecken wird das nur möglich sein, indem die Schnecken einzeln auf verschiedene Aquarien verteilt werden. Wo das machbar ist, sollte dies unverzüglich umgesetzt werden.

pmf 0113