Saarland__Werbeverbot verlängert!

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Eigentlich wäre das saarländische Verbot für Einzelhändler, Artikel, die über die tägliche Grundversorgung hinausgehen, zu bewerben, am 28. Februar ausgelaufen. Nun hat das Saarland diese Regelung verlängert.  

Wie zza-online kürzlich berichtete, hat das Saarland ein zunächst bis zum 28. Februar 2021 geltendes Werbeverbot für Einzelhändler verhängt, damit diese während der Pandemie nicht für ein über den Grundbedarf hinausgehendes Sortiment werben dürfen. Die Regelung wurde nun bis zunächst 7. März.2021 verlängert: siehe Artikel 2 Nr. 7 unter Saarland - Rechtsverordnung und Maßnahmen - Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Dietrich Rössel, Rechtsanwalt